Führerschein
Die Regeln um einen Führerschein bei der Bundeswehr zu erhalten, habe sich seit 2009 etwas verändert. Länger bekannt ist ja, dass nicht mehr jeder Soldat einen "B" Führerschein für den PKW bei der Bundeswehr machen kann.
Neu dazu gekommen ist, seit Mitte 2008, dass ein Soldat, wenn er den Führerschein bei der Bundeswehr macht, er noch mindestens 10 Monate Dienstzeit im Anschluss seiner Prüfung haben muss! Dieses Regelung schließt alle W9 von der Möglichkeit einen Führerschein zu machen aus!
Lasst euch daher nicht beim KWEA sagen, dass ihr auf jeden Fall als W9 einen Führerschein BCE bekommt! Dies ist definitiv nicht der Fall!
Weiter soll geplant werden, dass ein bei der Bundeswehr gemachter Führerschein nicht mehr auf den zivilien Übertragen werden kann. Offiziell ist dies jedoch noch nicht bestätigt. Dies ist sicherlich ärgerlich für alle 70.000 Soldaten die in einem Jahr im Durchschnitt zum Wehrdienst herangezogen werden.
Egal was mit den Führerscheinen passiert, wir empfehlen: Gehe jetzt auf dein Amt und lasse deine dienstlich gemachten Führerscheine in deinen zivilien Übertragen. Dies kostet dich 37,50 Euro. Günstiger als neu machen zu müssen!
Was kostet ein Führerschein und warum sollte dieses nicht mehr Möglich sein?
Ein Führerschein für den BCE kostet allein im zivilien schon ca. 3.000 Euro. Demnächst schlägt dieser auf ca. 9000 Euro auf. Der BCE allein ist nur noch in Form einer 24 monatigen Ausbildung möglich, so geplant. Ein Führerschein der Klasse "F" (Panzer) kostet die Bundeswehr ca. 15.000 Euro. Somit rechnet es sich nicht, einen W9 auf Führerschein zu kommandieren, wie die folgende aufschlüsselung zeigt:
Monat 1-3 = AGA
Monat 4 = EAV Ausbildung oder Ausbildung im eingesetzen Bereich
Monat 5-6 = mögliche Ausbildung Führerschein der verschiedensten Klassen mit deren Einweisung
Monat 7 - 8 = Dienst als MKF der zugewiesenen Führerscheinklasse
Monat 9 = Vorbereitung auf Auskleidung, Abgänger Termine
Dabei ist noch kein Urlaub (20 Tage bei W9) hinzugerechnet. Daher ist es verständlich, dass sich die Bundeswehr das Geld sparen will um es in Soldaten zu investieren, die FWDL oder gar SaZ sind.
Ich bin FWDL, kann ich jetzt nicht mehr den BCE machen?
Doch, dieses ist sicherlich noch möglich. Jedoch solltest du einen zivilen Führerschein vorzeigen können. Nur noch ca. 1000 Soldaten werden auf der Klasse B ausgebildet und diese auch nur, wenn sie die Laufbahn der SaZ einschlagen, wie unsere Erfahrungen ergeben haben. Du solltest über dem auch noch auf einer passenden Stelle eingeplant sein! Wenn du im Freizeitbüro eingesetzt wirst, hat sich das Thema für dich eh schon erledigt, als Beispiel.
Weiter hat ein Vertrauter des Generealinspekteur Schneiderhahn einmal gesagt: "Auch mit dem zivilien Führerschein und einer kleinen Einweisung, ist man in der Lage die privat geleasten Fahrzeuge des BwFuhrparkService zu fahren."
Muss ich denn einen zivilen und einen dienstlichen Führerschein bei mir tragen?
Nein! Wenn du ein militärisches Fahrzeug lenkst, benötigst du nur den Dienstführerschein! Dein ziviler Führerschein wird bei evtl auftretenden Kontrollen nicht verlangt. Auch wenn ein Polizist oder ein Feldjäger diesen verlangen sollte, kannst du ihn höflich darauf hinweisen, dass du dieses nicht vorzeigen musst. Weiter solltest du ein Fahrtennachweisheft bei dir Führen. In diesem ist vom Kraftfahrfeldwebel deiner Einheit eingetragen, welche Fahrzeuge du führen darfst, da du bei der Bundeswehr auf jeden Typ Fahrzeug eine Einweisung und Überprüfung benötigst.
Weiter Fragen zu diesem Thema beantworten wir die jederzeit im Forum oder unter Kontakt.
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