Interessenvertretung
Interessensvertretung
Auch für Wehrdienstleistende setzt sich der Deutsche BundeswehrVerband ein.
Dies ist deutlich daran, dass für die Entscheidungsgremien auf Landes- und Bundesebene Beisitzer, die die Statusgruppe der GWDL/FWDL vertreten, gewählt werden und in diesen auch mitentscheiden können. Diese werden jährlich neu, nur durch Wehrdienstleistende gewählt.
Dazu werden jedes Jahr in den Landesverbänden eine Sitzung mit GWDL/FWDL veranstaltet, die dort auch Forderungen aufstellen, um die Situation der Wehrdienstleistenden zu verbessern. Gleichzeitig werden zwei Beisitzer auf Landesebene (Nord, Ost, West, Süddeutschland)gewählt, die vollwertige Mitglieder des Landesvorstands werden. Aus diesen Sitzungen treffen sich danach Delegierte und die Beisitzer aus den Landesverbänden zum so genannten „Parlament der Wehrpflichtigen“ (Bundestagung) und erarbeiten einen Forderungskatalog.
Bei dieser Veranstaltung werden auch die Beisitzer im Bundesvorstand gewählt, die vergleichbar wie ihre Mitstreiter im Landesvorstand, vollwertige Mitglieder im Bundesvorstand werden. Die Belange der GWDL/FWDL werden also auch in höchsten Gremien vertreten. Diese Beisitzer sind zudem selbst betroffen, da sie entweder selbst noch aktive Wehrpflichtige sind oder aber ihre Zeit als GWDL oder FWDL erfüllt haben. Also keine Zeit- oder Berufssoldaten.
Diese Beisitzer, egal ob auf Landes- oder Bundesebene sind die Ansprechpartner für die GWDL/FWDL bei dienstlichen Problemen. Sie können zwar selbst nicht in das Dienstgeschehen eingreifen, werden aber bei Fragen beraten, auch in Rücksprache mit den verbandsinternen Rechtsberatern. Diese Fragen, Problemschilderungen und Anmerkungen werden gerne entgegengenommen und beantwortet.
Überdies wird von GWDL nicht derselbe Mitgliedsbeitrag wie von SaZ oder Berufssoldaten erhoben. Der Anspruch auf Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten besteht natürlich auch für GWDL.
Auch für Wehrdienstleistende setzt sich der Deutsche BundeswehrVerband ein.
Dies ist deutlich daran, dass für die Entscheidungsgremien auf Landes- und Bundesebene Beisitzer, die die Statusgruppe der GWDL/FWDL vertreten, gewählt werden und in diesen auch mitentscheiden können. Diese werden jährlich neu, nur durch Wehrdienstleistende gewählt.
Dazu werden jedes Jahr in den Landesverbänden eine Sitzung mit GWDL/FWDL veranstaltet, die dort auch Forderungen aufstellen, um die Situation der Wehrdienstleistenden zu verbessern. Gleichzeitig werden zwei Beisitzer auf Landesebene (Nord, Ost, West, Süddeutschland)gewählt, die vollwertige Mitglieder des Landesvorstands werden. Aus diesen Sitzungen treffen sich danach Delegierte und die Beisitzer aus den Landesverbänden zum so genannten „Parlament der Wehrpflichtigen“ (Bundestagung) und erarbeiten einen Forderungskatalog.
Bei dieser Veranstaltung werden auch die Beisitzer im Bundesvorstand gewählt, die vergleichbar wie ihre Mitstreiter im Landesvorstand, vollwertige Mitglieder im Bundesvorstand werden. Die Belange der GWDL/FWDL werden also auch in höchsten Gremien vertreten. Diese Beisitzer sind zudem selbst betroffen, da sie entweder selbst noch aktive Wehrpflichtige sind oder aber ihre Zeit als GWDL oder FWDL erfüllt haben. Also keine Zeit- oder Berufssoldaten.
Diese Beisitzer, egal ob auf Landes- oder Bundesebene sind die Ansprechpartner für die GWDL/FWDL bei dienstlichen Problemen. Sie können zwar selbst nicht in das Dienstgeschehen eingreifen, werden aber bei Fragen beraten, auch in Rücksprache mit den verbandsinternen Rechtsberatern. Diese Fragen, Problemschilderungen und Anmerkungen werden gerne entgegengenommen und beantwortet.
Überdies wird von GWDL nicht derselbe Mitgliedsbeitrag wie von SaZ oder Berufssoldaten erhoben. Der Anspruch auf Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten besteht natürlich auch für GWDL.
Interessen - BFD/BwV
